Bei alkoholisierten Patienten mit Schädelanprall können nach Ausschluss von Verletzungen im Schädel-CT Kopfschmerzen, Amnesie und vegetative Symptome in der Regel als Folge des Alkoholkonsums interpretiert werden.
In diesen Fällen soll nicht Commotio als Hauptdiagnose dokumentiert werden, sondern:
Schädelkontusion nach Sturz unter Alkoholeinfluss
- Blutalkoholspiegel xxx o/oo
Begründung:
- Nach Ausschluss von Traumafolgen im CCT erfolgt die Aufnahme dieser Patienten in der Regel primär aufgrund der Selbst- und evtl. Fremdgefährdung im Rahmen des akuten Alkoholkonsums, und nicht zur neurologischen Überwachung
- Diese Art der Dokumentation erlaubt eine DRG konformere Fallabrechnung.
- Da DRG Abrechnungsdaten auch zur Erstellung von Diagnose- und Behandlungsstatistiken herangezogen werden, muss uns an einer medizinisch korrekten Erfassung dieser Fälle gelegen sein.
Die Pflege ist im Übrigen angehalten darauf zu achten, dass zum Schutz der Patienten vor Regressforderungen der Versicherung privat oder halbprivat versicherte Patienten mit o.g. Diagnose nicht auf die Privatabteilung aufgenommen werden.