VAC Therapie (Kostenübernahme bei Therapie über 30 Tage)

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Seit dem 1.10.2022 gehört die VAC-Therapie zur MiGel (Mittel- & Gegenständeliste) und das BAG hat Folgendes festgelegt:

Kostenübernahmelimit mit einer ärztlichen Verordnung maximal 30 Tage.
Über 30 Tage hinaus, Kostenübernahme nur nach Genehmigung durch den Versicherer auf der Grundlage eines Berichts des verschreibenden Arztes
Bitte reichen Sie so schnell wie möglich das Überleitungsformular sowie den Bericht des verschreibenden Arztes ein, wenn die Therapie länger als 30 Tage dauern soll.

Gerne stehen wir unter PostmasterCH@mmm.com für Fragen zur Verfügung.

Danke für die Zusammenarbeit.

Freundliche Grüsse
Léa Contreras


Léa S. Contreras |  Homecare
3M Health Care, Medical Solutions Division
KCI Medical GmbH
Eggstrasse 91 | 8803 Rüschlikon | Switzerland
lcontreras.cw@mmm.com

Quelle: eMail von R. Zanner an Ärzteschaft LUKS Luzern am 10.10.2022

Veröffentlicht in Alles

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Ärztliche Berichte (Austritts- und Sprechstundenberichte) sollten NICHT standardmässig in Kopie an den Versicherungsträger (z.B. SUVA) verschickt werden. Gemäss Versicherungen und dem LUKS Berichtsmanagement trägt dies lediglich zu einem unnötigen finanziellen und personellen Mehraufwand sowohl bei den Versicherern als auch im LUKS bei, da es zu Überschneidungen von Anfragen, Antworten auf Anfragen und standardmässigen Berichtskopien kommt. Konkrete Bitten an den Versicherer, wie zum Beispiel eine Vertrauensärztliche Untersuchung des Patienten oder Kostengutsprache, können so in der Fülle der Berichte untergehen und werden dann spät oder gar nicht erwidert. Direkte Versicherungsanfragen werden natürlich weiterhin bearbeitet wie immer.

Orthopädie & Unfallchirurgie Kategorie A1