Die Anmeldung stationär liegender Patienten zur ambulanten Nachkontrolle in der Sprechstunde
erfolgt schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars.
Im Falle einer durchzuführenden Röntgenkontrolle muss die Röntgenanmeldung korrekt ausgefüllt beigelegt werden. In der Regel werden die Röntgenverordnungen sowohl für die unmittelbare postoperative Kontrolle als auch für die erste Sprechstundenkontrolle vom Operationsteam im OP ausgefüllt.