Antibiotikaprophylaxe vor zahnärztlichen Eingriffen bei Patienten mit Kunstgelenken

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Empfehlung betreffend Antibiotikaprophylaxe bei Patienten mit Kunstgelenken vor zahnärztlichen Eingriffen (LINK)

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Jede Ruhigstellung einer Fraktur oder eines Gelenkes (Gips, Orthese etc.) wird vom verordnenden Arzt entweder selbst durchgeführt oder nach delegierter Anlage bezüglich Korrektheit kontrolliert. Allfällige Korrekturen werden persönlich mit dem Mitarbeiter im Gipszimmer besprochen. Ruhigstellungen von Luxationen oder Frakturen müssen auch radiologisch überprüft und damit dokumentiert werden. KEIN Patient verlässt das Spital ohne ärztliche Kontrolle!

Orthopädie & Unfallchirurgie Kategorie A1

Bericht AO Trauma Fellowship O/U LUKS Luzern