Postoperative Röntgenkontrollen
• nach übungsstabilen Osteosynthesen immer gipsfrei verordnen. Dies muss so auf dem Röntgenzettel vermerkt sein.
• Dies gilt natürlich nicht für Frakturen, welche mit Gips, also konservativ, behandelt werden.
• Generell ist zu beachten, dass bei Extremitätenverletzungen immer eine Angabe auf dem Röntgenauftrag erfolgen sollte ob mit oder ohne Ruhigstellung geröntgt werden soll.